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"Literatur und Recht". In: Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte. 2. Aufl. Hg.v. Werner Kohlschmidt, Wolfgang Mohr, Klaus Kanzog und Achim Masser. 5 Bde. Berlin, 1958ff. Bd. II (1965), S. 164-195.
Schmitt, S. 271.
"Im Spiegel der Literatur wird das Recht zu einem Problem erst durch sein Heraustreten aus dem puristisch gültigen Text. Das Recht kann [...] außerrechtlich umgestaltet [Sage, Märchen, Anekdote] oder neu formuliert werden (revolutionäre Rechtsideen), es kann sich in festen Stoff- und Motivkreisen kristallisieren; Anteil des Dichterischen ist überall möglich" (S. 164). - Der Verfasser arbeitet in seinem chronologisch und überblickshaft angelegten Artikel eine Fülle von Stoffen, Motiven und Themen heraus, die aus dem Bereich des Rechts und des Rechtsbewußtseins in literarische Werke eingeflossen sind.